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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BergheimPresse

Presse

Presseerklärung zur 2.Ratssitzung

Peter Hirseler, Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur gestrigen Ratssitzung geben wir folgende Stellungnahmen ab:

zu Top 10: 

Wir unterstützen den Planungsprozess für die Innenstadt und den neuen Ansatz zur grundlegenden Weichenstellung, die „Bergheimer Waage“. Die Aufteilung in Altstadt und Neustadt ist die richtige Zielvorgabe. Damit steht auch einer Denkmalschutzsatzung für die untere Fußgängerzone nichts mehr im Weg. Und die Fläche vor dem Aachener Tor wird von Bebauung freigehalten. 

Wir freuen uns darüber, dass die Ideen der Bürger in die gleiche Richtung gehen, die wir schon in unserem Wahlprogramm aufgezeigt hatten. Darin steht im Teil Wirtschaft und Finanzen: „ Wir wollen die Fußgängerzone beleben und aufwerten. Den unteren Teil am Aachener Tor wollen wir zur Kulturmeile machen. Mit Musik -und Kulturveranstaltungen in Kneipen, Restaurants und auf der Straße. So könnte unsere Fußgängerzone auch am Abend wieder mit Leben gefüllt werden.“

Auch der Ansatz, den Schwerpunkt der Entwicklung zum Bahnhof zu verlagern ist folgerichtig und findet unsere Unterstützung. 

Allein der Versuch, den Neubau des Jobcenters auf der Fläche der Grünen Lunge zu planen, wie auf Seite 58 der Ratsvorlage skizziert, ist mit uns nicht zu machen. Nach dem missglückten Versuch, die Grünfläche vor dem Aachener Tor damit zu bebauen, soll jetzt anscheinend unser Stadtpark dran glauben. 

Wer erreichen will, dass die Bergheimer Politik endlich einmal gemeinsam an einem Strang zieht, sollte wissen, wo die Grenzen der beteiligten Akteure liegen!

Zu Top 14:

Auf unsere Intervention und die der SPD hin änderte die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag ab und ersetzte „Bergheim Mitte“ durch  „Innenstadt“. In einem laut Hauptsatzung nicht mehr existentem Stadtteil kann logischerweise auch kein Verkaufsoffener Sonntag stattfinden.

Zu Top 15:

Nachdem die CDU in der Sitzung zugesagt hat, dass wir gemeinsam eine Lösung finden wollen, wie die Veröffentlichung weiterer Angaben über die Vorgaben der Ehrenordnung hinaus geregelt werden kann, haben wir auf eine Beschlussfassung zu unserem Antrag verzichtet.

Zu Top 16:

Auch hier haben wir unseren Antrag zurückgezogen, nachdem die Bürgermeisterin zugesagt hatte, sie würde in Zukunft regelmäßig den Ältestenrat einberufen. Damit ist unser wesentliches Ziel erreicht, ein Gremium zu haben, in dem sich die Fraktionen austauschen und von der Verwaltung informiert werden. Wir sehen darin den notwendigen Schritt, wieder mehr Vertrauen aufzubauen und damit unnötige Kontroversen im Stadtrat zu unterbinden. Wir wünschen uns 2 Treffen pro Monat.

Zu Top 17:

Im Gegensatz zur Bürgermeisterin halten wir den Rat für zuständig. Deshalb werden wir die Sache der Kommunalaufsicht vorlegen. Der Rat hat unseren Antrag mit Mehrheit von der Tagesordnung genommen. Wir glauben, es sollte verhindert werden, dass der Tätigkeitsbericht des ehemaligen Ortsbürgermeisters von Bergheim Mitte in den Akten erscheint. Wie ist sonst zu erklären, dass eine Anlage zu einem Antrag einfach nicht angeheftet wird und so den Ratsmitgliedern vorenthalten wurde.

Die Mehrheit wollte verhindern, dass offenkundig wird, was alles geleistet wurde und nach Streichung des Ortsteiles nicht mehr vom Rathaus geleistet werden wird!

Zu Top 18:

Beide Antragsteile wurden von der Mehrheit abgelehnt. Auch das werden wir durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen. Die Verwaltung verschweigt in der Vorlage eine eindeutige gesetzliche Regelung im Korruptionsbekämpfungsgesetz. In § 17 heißt es da: Die Aufstellung nach § 53 LBG ist dem Rat oder Kreistag bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.

In § 53 LBG steht:

Der Beamte legt am Ende eines jeden Jahres seiner dienstvorgesetzten Stelle eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vor, die er für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.

Insofern ist für uns die Rechtslage klar. Die Bürgermeisterin hat zwar zugesagt, künftig ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen, dies offensichtlich aber erst durch unser Nachfragen. In unserer Akteneinsicht fanden wir eine Aufstellung ihrer Nebeneinkünfte, die eine Woche nach unserem Antrag auf Akteneinsicht eingefügt wurde!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hirseler

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