Antrag Die Grünen/SPD: Strategische Entwicklung der Windenergie in der Stadt Bergheim durch nachhaltigem Ausbau um die beschlossenen Reduktionsziele des Klimaschutzkonzeptes zu erreichen

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grünen beantragen folgenden Tagesordnungspunkt für den Rat am 20.03.2023 aufzunehmen 

Strategische Entwicklung der Windenergie in der Stadt Bergheim durch nachhaltigem Ausbau um die beschlossenen Reduktionsziele des Klimaschutzkonzeptes zu erreichen

Beschlussvorschlag:

a) Zur Einhaltung des im Klimaschutzkonzept beschlossenen Ausbaupfades beschließt der Rat der Stadt Bergheim eine Erhöhung der Windenergievorrangflächen über das Flächenziel von 2 % des Wind-anLand Gesetzes hinaus. Dazu soll für die schon 2016 im Döpelgutachten vorgeschlagenen Potentialflächen ein Verfahren zur Änderung des FNP eingeleitet werden. Ob auch die Flächen auf dem Fortunafeld einbezogen werden sollen, soll durch die Bürger entschieden werden.

b) Um die Akzeptanz der Windenergie und ihrer umweltfreundlichen Energiegewinnung zu erhöhen, sollen sich die Bürger an den neuen Windenergieanlagen beteiligen können. Die Stadtwerke sollen dazu ein Partizipationsmodel entwickeln, das dazu dient, Bürger vom Bau der Windenergie profitieren zu lassen.

c) Der Bürgermeister wird gebeten, eine zentrale Bürgerwerkstatt „Windenergie in Bergheim" im Medio durchzuführen. Sie wird durch die von Ihm zugesagte Bürgerbefragung ergänzt und vorbereitet.

Begründung:

Die Bundesregierung hat das Ziel, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz" will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.

Der massive und schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien ist wesentlich, um von fossilen Energieimporten unabhängig zu werden und die Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb hat die Bundesregierung die Ausbauziele für erneuerbare Energien mit dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) deutlich angehoben.

Im Jahr 2030 sollen demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das gleiche Ziel teilt die NRW Landesregierung.

Besonders zu begrüßen ist hier die Initiative der Landesregierung. Hierbei wird ein Ziel gesetzt mit dem Bau von 1.000 zusätzlichen! Windrädern bis 2025.

Im Klimaschutzkonzept der Stadt Bergheim hat der Stadtrat einstimmig Treibhausgasreduktionsziele beschlossen. So soll in Bergheim im Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 32 % erreicht werden. In 2050 soll Bergheim Klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Ausbaupfade für einzelne Bereiche festgelegt. Für die Windenergie ist folgendes Ausbauziel dargestellt:

,,Unter der Annahme von Abbau- und Repowering-Aktivitäten sowie eine weitere Errichtung von fünf modernen Anlagen der 4,5 MW-Klasse bis 2025 und fünf weiteren Anlagen bis 2030, würden entsprechend 48,3 Tsd. t CO 2 eq/a bzw. 82, 7 Tsd. t CO 2_ eq/a eingespart werden können. Bis spätestens 2050 wären mit weiteren zehn Windkraftanlagen das theoretische Gesamtpotenzial (installierte Leistung) in Bergheim ausgeschöpft."

Um unsere einstimmig beschlossenen Klimaziele zu erreichen, müssen also noch 20 Windräder bis 2050 gebaut werden.

Auch in einem Vortrag von Frau Schwan-Schmitz vom 12.11.22 wird dieser Beschluß richtigerweise dargestellt. Im gleichen Vortrag zeigt Frau Schwan-Schmitz anhand der heutigen Belegung der beschlossenen Windvorranggebiete, dass noch Ausbauflächen für maximal 8-12 moderne Windenergieanlagen vorhanden sind Damit reicht nach Angaben der Verwaltung die beschlossene Fläche für Windenergie von 1,98 % in Bergheim nicht aus, um die beschlossenen Reduktionsziele unseres Klimaschutzkonzeptes zu erreichen. Dafür fehlen Flächen für weitere 8-12 moderne Windenergieanlagen.

Vom Geschäftsführer der Stadtwerke Erft, Dr. Betsch, wird der Gesamtbedarf unserer Stadt mit ca. 235.000 kWh/a beziffert. Eine Produktionsmenge von ca. 100.00 kWh/a wird aktuell erzeugt.

Zur vollständigen Abdeckung des Strombedarfe der Bergheimer Haushalte durch Strom aus erneuerbaren Energien fehlen aktuell ca. 133.000 kWh.

Dies soll unter Beteiligung der Bürger erfolgen. Die Akzeptanz von Windkraft hat seit den weltweiten Energieengpässen deutlich an Zustimmung gewonnen. Insbesondere die Entwicklung der zukünftigen Energiepreise hat hierbei einen großen Anteil.

Hierbei ist ein Gewinnmodell durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Erft zu entwickeln und in einer möglichen Bürgerwerkstatt vorzustellen.

Beratungsverlauf: 

Herr StR Schallenberg führt aus, weshalb die bisherigen Ergebnisse im Bereich der Windenergie für Bergheim nicht ausreichend erscheinen und der Ausbau der Windenergie weiter vorangetrieben werden sollte.

Herr StR Hirseler bezieht sich auf das seinerzeit beschlossene Klimaschutzkonzept und möchte wissen, ob die darin beschlossenen Klimaziele ohne den weiteren Ausbau von Windenergie in den festgelegten Stufen bis 2025, 2030 und 2050 erreicht werden können.

Hierzu erläutert Frau Techn. Beig. Schwan-Schmitz, dass die Beantwortung dieser Frage nicht so einfach mit Ja oder Nein beantwortet werden könne, da die Thematik sehr komplex sei. Herr BM Mießeler zitiert im Hinblick auf die unter Pkt. a) des Beschlussvorschlages beantragte FNP-Änderung aus einem aktuellen Zwischenbericht zur Flächenanalyse Windenergie NRW vom 08.03.23, der vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW herausgegeben wurde. Demnach soll die Thematik der Festlegung von Windenergieflächen von Seiten des Landes NRW aus angegangen werden. Es mache daher keinen Sinn von Seiten der Stadt eine Änderung des FNP anzugehen. Die angesprochene Bürgerbeteiligung sei ebenfalls Bestandteil der Landesplanungen; so soll voraussichtlich zur Mitte d.J. ein Bürgerenergiegesetz vorgelegt werden. Die Stadtwerke Erft GmbH arbeite bereits an einem Konzept, wie die Bürger künftig beteiligt werden können. Zu Pkt. c) des Antrages führt Herr BM Mießeler aus, dass es zu dieser geplanten Bürgerbeteiligung einen ersten Entwurf gebe. Es sei geplant, diese umfängliche Ausarbeitung eines Beteiligungskonzeptes im nächsten AfKUM vorzustellen. Er empfiehlt daher dem Rat, den von der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen vorgelegten Beschlussvorschlag zu a), b) und c) heute nicht zu beschließen, sondern den zuvor beschriebenen Weg einzuhalten.

Nach weiteren ausführlichen Wortmeldungen, beantragt Herr StR Schallenberg eine kurze Sitzungsunterbrechung. Es erfolgt nach Mehrheitsbeschluss eine Sitzungsunterbrechung von ca. 10 Minuten.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Herr StR Schallenberg für die antragstellenden Fraktionen, dass der Antrag zurückgezogen wird, da - wie von Herrn Bürgermeister Mießeler dargestellt - bereits viele Dinge auf dem Weg seien. Allerdings weist er darauf hin, dass erwartet werde, die Thematik in der nächsten Sitzung des AfKUM behandeln zu können.

Herr BM Mießeler fasst abschließend nochmals zusammen, dass es ein Übereinkommen dazu gegeben habe, dass die Vorstellung und Beschlussfassung des Konzeptes zur Bürgerbefragung und Bürgerbeteiligung im nächsten AfKUM zunächst abgewartet und die Bürgerbeteiligung dann auch durchgeführt werde. Deren Ergebnisse seien dann im Wesentlichen mitentscheidend für die weitere Behandlung. Die Ergebnisse der Flächenbilanz und Analyse der Flächen des Landes soll ebenfalls abgewartet werden. Wenn diese im Mai d.J. vorliegen, soll auch über den Stand der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bezüglich der 18 Maßnahmen gesprochen werden. Dann können Schritt für Schritt und unter Beachtung der Ergebnisse der Bürgerbefragung die weiteren Entscheidungen getroffen werden.

Quelle: https://ratsinfo.bergheim.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe2FmQ6wIZK660waaOEknkUG7m-EfATJmZrFgAlEQMYY/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_20.03.2023.pdf