Ordnungswidrige Vorgartenversiegelung / Schottergärten

Schriftliche Anfrage des Stadtrates Peter Hirseler im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vom 02.11.2023

Im Klimaausschuss am 16.3.22 antwortete die Verwaltung auf meine Anfrage: "In den inzwischen realisierten Wohngebieten ,,An der der Kapelle-1" und "Verlängerung Oleanderstraße" zeigt sich, dass ein Großteil der Vorgärten weit über das zulässige Maß versiegelt wurden. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist dieses nicht zulässig." Am 16.5.22 antwortete die Verwaltung auf eine weitere Anfrage meinerseits: "Bereits mit Beantwortung der schriftlichen Anfrage gern. §15 Abs. 1 i.V.m. §25 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema Vorgartenversiegelung im AfKUM am 16.03.22 hat die Verwaltung hierzu umfänglich ausgeführt und u.a. mitgeteilt, dass bei einer Ortsbegehung der Baugebiete „An der Kapelle-1" im Stadtteil Ahe und Verlängerung der Oleanderstraße im Stadtteil Quadrath-lchendorf Versiegelungen festgestellt wurden, die das zulässige Maß überschritten. Es erfolgte zunächst ein Anschreiben an die Anwohner sowie die Verteilung eines Flyers, bevor hier ebenso wie in weiteren Einzelfällen anderer Baugebiete ein ordnungsbehördliches Verfahren angestoßen wird.

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität am 02.11.2023 bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was hat die Verwaltung in den vergangenen 1,5 Jahren unternommen; um den in den Bebauungsplänen geforderten Zustand herzustellen?

Antwort der Verwaltung:

Es sind Verstöße vorhanden. Im ersten Schritt wurden die einzelnen Eigentümer*innen und Bewohner*innen, die betroffen sind, angeschrieben. Dabei wurde ihnen noch einmal die Begrünung von Vorgärten dargelegt und gezeigt, welche Vorteile damit verbunden sind. Ebenso ist zu beachten, dass eine weitergehende Überprüfung nicht möglich war, da der einzige Baukontrolleur über lange Zeit ausgefallen und bislang noch nicht zurückgekehrt ist. Eine zusätzliche Stelle für einen weiteren Baukontrolleur wurde geschaffen und besetzt, jedoch war dies mit viel zeitlichem Aufwand verbunden.

2. Welche weiteren in den letzten Jahren fertiggestellten Baugebiete wurden auf Verstöße zur Bepflanzung der Vorgärten überprüft?

Antwort der Verwaltung:

Nach aktuellem Kenntnisstand hat es keine weiteren Verstöße gegeben.

3. Was sind die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

Antwort der Verwaltung:

Bislang gab es keine Überprüfungen und somit auch keine Ergebnisse.

Quelle: https://ratsinfo.bergheim.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVv9DEfMpa-Q8pWsc6Pco1AWRzRuTEx_l68k8I0v-wX3/Oeffentliche_Niederschrift_A.f._Klima-_Umwelt_und_Mobilitaet_02.11.2023.pdf