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Schriftliche Anfrage des Stadtrates Alexander Milak im Rat vom 20.11.2023
1. Wie viele Wohnungen werden voraussichtlich bis Ende 2025 in Kenten, Quadrath-Ichendorf, Bergheim-Mitte gebaut? Welche Entwicklung erwartet die Verwaltung?
Diese Fragen bezieht sich auf alle Wohnarten, sowohl auf den geförderten als auch auf den nicht geförderten Wohnungsbau.
2. Wie viele geförderte und frei finanzierte Wohnungen werden voraussichtlich bis Ende 2025 in Kenten, Quadrath-Ichendorf und Bergheim-Mitte gebaut?
Antwort der Verwaltung:
Hinsichtlich der geförderten Wohnungen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage in TOP 7.1.1. der Sitzung des AfSoFiLi (Ds 379/2023) vom 08.11.2023 verwiesen. Des Weiteren wird auf §15 Abs. 3 GeschO des Rates verwiesen, da die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
3. Hat der Bürgermeister konkrete Vorschläge zum Entgegenwirken der sinkenden Einnahmen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer?
4. Hat der Bürgermeister konkrete Vorschläge, den sinkenden Einnahmen auf der Einkommens- und Umsatzsteuer entgegenzuwirken?
Antwort der Verwaltung:
Bei der Einkommensteuer handelt es sich bundesweit um die Steuerart mit dem größten Steueraufkommen insgesamt. Als Gemeinschaftssteuer wird das Aufkommen an der Einkommensteuer zu 42,5 % auf den Bund, zu 42,5 % auf die Länder und zu 15 % auf die Gemeinden aufgeteilt.
Die Kommunen erhalten zudem einen Anteil am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer. Die Aufteilung zwischen Bund, Länder und Kommunen richtet sich nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes. Danach erfolgt die Verteilung nach dem Maßstab: Bund rd.52,8%, Länder rd. 45,2% und Gemeinden rd. 2%. Die Länderanteile untereinander werden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzkraft ermittelt. Ebenso wie bei der Einkommensteuer werden dazu für die Kommunen spezifische Schlüssel gebildet.
Wie bereits in TOP 6.3 der Sitzung des AfSoFiLi am 08.11.2023 ausgeführt, ist Grundlage für die Höhe der insgesamt zu verteilenden Einkommensteuer das zu versteuernde Einkommen der Einwohner/innen. Insofern kann die Strategie im Sinne eines positiven Effektes auf die Höhe des Anteils an Einkommensteuer gemäß der o. g. Verteilungssystematik sein, die Gewinnung von Einwohnern/innen mit mittlerem bis hohen Einkommen im Stadtgebiet sein. Einkommensstarke Einwohner/innen wirken sich tendenziell durch eine höhere Kaufkraft zudem auch positiv auf die Entwicklung der Umsatzsteuer und damit auf die Höhe des Anteils an der Umsatzsteuer aus. Erschwerend kommt allerdings ab dem Jahr 2024 hinzu, dass das Land die sog. Kappungsgrenze auf 40.000 € (Ledige) und 80.000 € (Verheiratete) angehoben hat, wodurch der Verteileffekt zum Vorteil von Kommunen mit einkommensstärkeren Einwohnern/innen nochmals verstärkt wird.
5. Wieso geht die Verwaltung davon aus, dass insbesondere für den mittleren bis gehobenen Wohnstandard Einfamilienhäuser notwendig sind (siehe SoFiLi Ausschussvorlage zum 8.11.2023 Tagesordnungsunkt 6.3) Gibt es dafür wissenschaftliche Belege?
Antwort der Verwaltung:
Die Annahme, dass Einfamilienhäuser grundsätzlich eher Einwohner/innen aus dem mittleren bis gehobenen Einkommensstandard nach Bergheim bringen rührt daher, dass der Kaufpreis für eben diese Grundstücke sowie die Baukosten grds. höher sind als z. B. die Kosten für den Erwerb einer Wohnung. Um die Grundstücke sowie die Baukosten finanzieren zu können, bedarf es einer höheren Kaufkraft, die tendenziell eher von einkommensstarken Einwohner/innen zu erwarten ist. Diese An- 1. Fortsetzungsblatt zu TOP nahme impliziert nicht, dass einkommensstarke Einwohner/innen ausschließlich in bzw. einkommensschwächere Einwohner/innen nicht in Einfamilienhäusern leben.
6. Wie hoch sind voraussichtlich die kommunalen Einnahmen der Stadt bis 2070 aus dem Neubaugebiet An der Kapelle 2 in Ahe aus den Grundstücksverkäufen und aus den Steuereinnahmen (Alle Steuern, von den die Stadt Einnahmen erhäölt, sollen berücksichtigt werden).
7. Wie hoch sind die voraussichtlich die kommunalen Einnahmen aus dem Neubaugebiet an der Kapelle 2 in Ahe bis 2070 aus Grundstücksverkäufen und Steuereinnahmen (Alle Steuern von den die Stadt Einnahmen erhält, sollen berücksichtigt werden.)
Antwort der Verwaltung:
Die Grundsteuer wird bei jedem Grundstück auf Basis der Bewertung des Finanzamtes ermittelt. Grundlage ist im Wesentlichen der Wert von Grundstück und Gebäude. Hierfür wird der vom Finanzamt per Messbescheid übermittelte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz für die Grundsteuer B (760 %) der Kreisstadt Bergheim multipliziert. Derzeit liegen sehr wenige Bewertungen des Finanzamtes (Grundsteuermessbescheide) vor, so dass man bei den voraussichtlichen Steuereinnahmen lediglich einen Musterhaushalt zu Grunde legen kann und diesen mit der Grundstückszahl multipliziert. Demnach ergeben sich bei 49 bebauten Wohnbaugrundstücken Einnahmen in Höhe von rd. 35.400 € im Bereich der Grundsteuer B pro Jahr. Ausgehend von einer vollständigen Veranlagung ab dem Jahr 2025 und einem unveränderten Hebesatz, ergäben sich somit bis zum Jahr 2070 Einnahmen i. H.v. 1,59 Mio. €.
Berechnung: 95 € (Messbetrag Musterhaushalt) x 49 (Grundstücke „An der Kapelle 2“) x 760 % Hebesatz = 35.378 € (erwartete Grundsteuereinnahmen/Jahr) x 45 Jahre.
Aufgrund der Vielzahl der aktuell und in Zukunft nicht bestimmbaren Parameter (z. B. Einwohnerstruktur, wirtschaftliche Verhältnisse der Einwohner, Höhe des zu verteilenden Gesamtsteueraufkommens an Einkommen- und Umsatzsteuer, Entwicklung Schlüsselzahlen) können keine Aussagen im Hinblick auf das zu erwartende Aufkommen an den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer gemacht werden. Auf § 15 Abs. 3 GeschO des Rates wird verwiesen.
Da es sich um ein reines Wohngebiet handelt, werden aus dem Baugebiet „An der Kapelle 2“ keine Gewerbesteuereinnahmen oder Vergnügungssteuern erwartet. Ebenso nicht kalkulierbar ist das Aufkommen aus der Hundesteuer.
Die voraussichtlichen Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen des Baugebietes An der Kapelle 2 betragen 4.825.920,00 €.
8. Wie hoch wären voraussichtlich die kommunalen Einnahmen der Stadt bis 2070 aus dem Neubaugebiet An der Kapelle 2 in Ahe, wenn die Grundstücke nicht verkauft worden wären, sondern ein Erbauzinssatz von 2% pro Jahr vom Bodenwert erhoben würde, mit einer Inflationsanpassung alle 3 Jahre? Außerdem sollen bei der vorherigen Fragen zusätzlich alle Steuereinnahmen (alle Steuern, von den die Stadt Einnahmen erhält, mitberücksichtigen) berücksichtigt werden.
Stellen Sie bitte die Einnahmen zur Veranschaulichung jährlich bis 2070 sowohl grafisch als auch tabellarisch dar. Dies gilt für die beiden letzten Fragen.
Antwort der Verwaltung:
Eine Darstellung liegt anbei. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei dieser Betrachtung hinsichtlich der Inflation zwischen realen und nominalen Einnahmen zu unterscheiden ist sowie Opportunitätskosten zu beachten sind. Zukünftige Einnahmen müssen auch unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der reale bzw. inflationsbereinigte Wert i. d. R. geringer ist als der heutige. Somit können zukünftige reale Einnahmen von nominalen Einnahmen abweichen. Der Zugewinn durch die anzusetzende Inflationsanpassung ist durch den realen Verlust durch die Inflation zu reduzieren. Zudem ist zu beachten, dass Einnahmen, welche heute generiert werden, theoretisch gewinnbringend angelegt werden (Zinseffekte) oder alternativ Zinszahlungen (Zinslast) vermieden werden können. Im Hinblick auf die erwarteten Steuereinnahmen wird auf die Beantwortung unter 6./7. verwiesen.