Einspruch: Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Veräußerung von unbebauten Grundstücken im Baugebiet "Am Gillbach" Rheidt-Hüchelhoven auf den Bürgermeister

19.04.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften vom 16.04.2024 wurde der Beschluss geschlossen die Entscheidungsbefugnis Veräußerung von Grundstücken Rheidt-Hüchelhoven auf Sie zu übertragen.

Entsprechend der Zuständigkeitsordnung vom 09.11.2020 hat der Rat der Kreisstadt Bergheim dem Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften die Entscheidungsbefugnis, u. a. für die Veräußerung von unbebauten Liegenschaften mit einem Wert von über 150.000 Euro übertragen.

Um eine Kontrolle und Transparenz dieser Entscheidungen zu gewährleisten, muss diese Entscheidungsbefugnis beim Ausschuss bleiben. Somit legen wir Einspruch gemäß § 57 /4 der Gemeindeordnung NRW ein, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Veräußerung von unbebauten Grundstücken auf Sie Herr Bürgermeister zu · übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Schallenberg
Fraktionsvorsitzender SPD- Fraktion

Rüdiger Hunke
Ausschuss Vorsitzender SPD-Fraktion

Volker Schäfer
Ratsmitglied, Ortsbürgermeister SPD

Lara Gabriel
Stellv. Fraktionsvorsitzende Die Grünen

Alexander Milak
Fraktion Ratsmitglied Die Grünen

 

Presse: Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 22.04.2024