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Im Stadtrat dürft Ihr auch als Bürger:innen aktiv werden. Wie das geht, regelt die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in § 58 Abs 3 und 4.
Der Rat wählt sachkundige Bürger:innen als stimmberechtige Mitglieder in die Ausschüsse. Sachkundige Bürger:innen dürfen mit abstimmen, allerdings muss die Anzahl der Ratsmitglieder im jeweiligen Ausschuss höher sein als die Zahl der sachkundige Bürger:innen.
Sachkundige Einwohner:innen werden ebenfalls durch den Rat gewählt. Sie haben eine beratende Stimme.
Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Rechnungsprüfung