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Schriftliche Anfrage des Stadtrates Peter Hirseler im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vom 02.11.2023
1. Der Masterplan Mobilität der Kreisstadt Bergheim wird als gesamtstädtische, verkehrsträgerübergreifende und umsetzungsorientierte Mobilitätsstrategie beschlossen.
Antwort der Verwaltung:
Der Masterplan Mobilität findet als Grundlagendokument bei jeglichen städtischen Planungen Berücksichtigung. Durch Neueinstellungen von Personal soll zudem sichergestellt werden, dass die Strategien detailreicher bearbeitet werden können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und dem Rat wird empfohlen, entsprechende Ressourcen (finanziell und personell) für die Umsetzung der im Masterplan Mobilitätentwickelten Maßnahmen(-programme) in den Folgehaushalten zu berücksichtigen.
Antwort der Verwaltung:
Es wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen insgesamt eine zusätzliche Stelle als Verkehrsplaner/in ausgewiesen. Diese soll insbesondere für die Planung und Umsetzung der im Masterplan Mobilität priorisierten Handlungsfelder eingesetzt werden.
Somit wird die Abteilung 9.2 Verkehr und Mobilität mit insgesamt zwei Verkehrsplanern/-innen sowie einer Mobilitätsmanagerin aufgestellt sein, um die Maßnahmen des Masterplan Mobilität zukünftig zu planen und dessen Umsetzung anzugehen. Derzeit befindet sich die neu zu besetzende Stelle noch im Stellenauswahlverfahren. Weiter besteht eine enge Kooperation mit der Stadtwerke Bergheim GmbH bei der Ausführung. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Teilhaushalten 120.030, 120.040 sowie 120.050 für die Haushaltsjahre 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der im Masterplan Mobilität vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen. Die Ergebnisse sollen dem Fachausschuss vorgelegt werden.
Antwort der Verwaltung:
Vor der Planung und Ausführung der Inhalte der benannten Steckbriefe aus den einzelnen Handlungsfeldern werden entsprechende Förderzugänge geprüft und ggfs. beantragt. Beispiele hierfür stellen der Radwegeausbau, die Barrierefreiheit an Bushaltestellen sowie die Umsetzung und Aufstellung eines Konzepts für Mobilstationen dar. Zu den einzelnen Maßnahmen wird auf die jeweiligen Mitteilungsvorlagen aus vorherigen Ausschusssitzungen verwiesen
4. Auf der Grundlage des entwickelten hierarchisierten Radwegenetzes ist im Anschluss an den Beschluss des Masterplan Mobilität eine grundlegende Qualitäts- und Zustandserfassung des gesamten Radwegenetzes in Form eines separat zu beauftragenden Radwegekonzepts durchzuführen.
Antwort der Verwaltung:
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung des genannten Radwegekonzepts wird zurzeit seitens der Stadtwerke Bergheim erstellt. Nach inhaltlicher Abstimmung mit der Verwaltung erfolgt die Ausschreibung der Maßnahme.
Im Sachkonto 52811050 „Geschäftsbesorgungsentgelte Stadtwerke Bergheim GmbH, Tief- und Straßenbau“ sind für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 50.000 € für das Radwegekonzept eingestellt worden.
5. Die im Masterplan Mobilität durchgeführte Linienfindung der Pilotrouten ist im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) inkl. Kostenschätzung, als Vorbereitung zur Entwurfsplanung, zu konkretisieren.
Antwort der Verwaltung:
Im Masterplan Mobilität sind folgende Pilotstrecken aufgeführt:
2.1 Radschnellweg von Bergheim Bahnhof über Oberaußem und Glessen nach Dansweiler/Brauweiler
2.2 Bedeutende Radverbindung des Alltags- und Freizeitverkehrs entlang des Erft-Radwegs über Horrem und Habbelrath nach Frechen mit Anbindung an den Radschnellweg Köln-Frechen
2.3 Hauptachse Nord-Süd-Verbindung durch den geplanten Landschaftspark Fortuna, über Oberaußem, Niederaußem und Rheidt-Hüchelhoven nach Rommerskirchen (bis zur zukünftigen S-Bahnstation)
2.4 Hauptachse Innenstadtroute entlang der Kölner Straße, Bahnstraße, Schützenstraße, Commerstraße, Am Knüchelsdamm und Aachener Straße bis zum Knoten Aachener Straße/Krefelder Straße/Lechenicher Straße
2.5 Weiterführung Speedway
Aufgrund der geplanten Übernahme der Straßenbaulast durch den Rhein-Erft-Kreis ist eine planerische Bearbeitung der Pilotstrecke 2.2 durch die Kreisstadt Bergheim nicht sinnvoll. Die planerische Bearbeitung der Pilotstrecke 2.4 wird zurückgestellt, da wesentliche Bestandteile der Planung Gegenstand des Radwegekonzepts gemäß Punkt 4 sind.
Für die planerische Bearbeitung der übrigen Pilotstrecken ist derzeit folgende, zeitliche gestaffelte Bearbeitung vorgesehen:
Pilotstrecke 2.1: Planung 2024/2025
Pilotstrecke 2.3: Planung 2025/2026
Pilotstrecke 2.5: 2025
Im Sachkonto „I101203-04 Straßenausbau Stadtwerke Bergheim GmbH“ sind für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 30.000 € eingestellt. Mittel für die übrigen Maßnahmen sind im Haushalt 2023/2024 noch nicht berücksichtigt.
6. Auf der Grundlage der gutachterlichen Empfehlungen zur gestalterischen und barrierefreien Aufwertung der Fußwegeverbindungen ist ein Detailkonzept - insbesondere für die Ortsdurchfahrten - im Anschluss an den Masterplan Mobilität extern zu erarbeiten.
Antwort der Verwaltung:
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten ist geplant, dass Detailkonzept zum Fußgängerverkehr im Anschluss an die Beauftragung des Radwegekonzepts auszuschreiben und zu beauftragen: Im Sachkonto 52811050 „Geschäftsbesorgungsentgelte Stadtwerke Bergheim GmbH, Tief- und Straßenbau“ ist für das Jahr 2024 30.000 € für das Detailkonzept zum Fußgängerverkehr eingestellt worden.
7. Entsprechend der im Rahmen der Steckbriefe dargestellten Priorisierung sind die entwickelten Maßnahmen(-programme) zu konkretisieren und sukzessive umzusetzen.
Antwort der Verwaltung:
Dieser Punkt ergibt sich aus den Ausführungen der Punkte 2 – 6.
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität am 02.11.2023 bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht der Stand der Bearbeitung der einzelnen Punkte aus?
2. Wie viel Geld wurde im beschlossenen Haushalt 23/24 für die Umsetzung des Masterplans - bei welchen Haushaltsstellen eingestellt?