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Schriftliche Anfrage der Stadträtin Lara Gabriel im Rat vom 25.09.2023
in der Zeitung war in dem Artikel „Absprachen unter Ausschluss der Öffentlichkeit" aus dem Kölner Stadtanzeiger vorn 21.07.23 zu den Vorgängen in Kerpen von einer geheimen Vereinbarung der Stadt mit RWE zu lesen, dass auch Bergheim bereits 2008 eine solche Vereinbarung getroffen hat. Uns ist nur ein Vorgang bekannt, bei dem es um die Stadtentwicklung unter "bergbaubedingten Restriktionen" ging. (Öffentliche Niederschrift - Hauptausschuss Mo, 22.03.1993 10:00 Uhr, Öffentliche Niederschrift - Hauptausschuss Mi, 25.05.1994 15:00 Uhr)
Darin wurde unter anderem mit RWE vereinbart, dass Schäden am Bergheirner Kanalnetz; die durch Geländeabsenkungen wegen des Abpurnpens des Grundwassers entstehen, durch RWE bezahlt werden. Bei der Haushaltsberatung fiel uns auf, dass bei vielen Kanalsanierungen im Bauprogramm der Stadtwerke "Kontergefälle" als Grund der Sanierung angegeben ist, aber keine Kostenübernahme durch RWE. Eine Anfrage zu den Ursachen/Gründen in der Kämmerei ergab, trotz des Abkommens zur Kostenübernahme, Begrenzungen gegeben hat.
Bitte nehmen Sie Stellung und beantworten folgende Fragen zur Ratssitzung:
1.Was war der genaue Inhalt dieses Abkommens?
Antwort der Verwaltung:
Aus dem Jahre 1993 stammt eine Vereinbarung zwischen Rheinbraun und der Kreisstadt Bergheim, die eine Zahlung von ca. 3 Mio. DM für die erhöhten bergbaubedingten Betriebskosten der Kanäle zur Folge hatte. Hierfür wurde seinerzeit eine Sonderrücklage gebildet, die jährlich bis zum Jahr 2053 aufgelöst wird. Die Auflösung der Rücklage wird jährlich in der Gebührenkalkulation „Abwasserbeseitigung“ gebührenmindernd berücksichtigt. Die Beträge wurden auf Grund der Zinsentwicklung bis einschließlich zum Jahr 2018 verzinst. Eine erneute Verzinsung wird zum Jahresabschluss 2023 berücksichtigt.
Außerdem wurde Anfang der 1990er Jahre eine hydraulische Überprüfung des Kanalnetzes Bergheim unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt prognostizierten bergbaubedingten Geländeschiefstellungen durchgeführt.
Auf Grundlage dieser Analyse wurden rd. 50 Maßnahmen ermittelt, bei denen sich aufgrund der bergbaubedingten Auswirkungen ein Handlungsbedarf ergab. Jeder Maßnahme wurde ein Prozentsatz der Baukosten zugeordnet, mit dem sich der Bergbautreibende an der Maßnahme zu beteiligen hat. Hiervon wurden auch einige Maßnahmen direkt vom Bergbautreibenden beauftragt und durchgeführt, insbesondere in den Bereichen der geologischen Störzonen.
Anschließend erfolgte jährlich eine Überprüfung der tatsächlich eingetretenen Bergsenkungen. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Senkungen nicht in dem Umfang eingetreten sind, wie sie in der ersten Prognose angenommen worden sind. Dies hatte zur Folge, dass für einen Teil der o.g. rd. 50 Maßnahmen keine Notwendigkeit mehr zur Umsetzung bestand. Die letzte Maßnahme, bei der sich die Rheinbraun AG an den Kosten beteiligt hat, war eine Kanalsanierung im Bereich der Giersbergstraße Anfang der 2000er Jahre.
Im aktuellen Kanalbauprogramm der Stadtwerke sind für die Ortslage Bergheim noch einige Maßnahmen mit dem Zusatz „Bergsenkung“ enthalten. Diese stammen aus der Kanalnetzplanung 2005 und sind lediglich zur Überprüfung vorgesehen. Ob die Notwendigkeit zur Durchführung besteht, wird in der Fortschreibung der Kanalnetzplanung (geplant für 2024) geprüft.
Bei den Maßnahmen mit dem Zusatz „Sanierung Kontergefälle“ liegen keine bergbaubedingten Ursachen vor.
2. Um welche Geheimvereinbarung handelt es sich bei dem in der Zeitung erwähnten Vorgang? ·
- Wann wurde sie zwischen wem vereinbart?
- Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?
- Was waren die Ergebnisse der jährlichen Sachstandsgespräche?
Antwort der Verwaltung:
• Die im Artikel genannte Rahmenvereinbarung zwischen der RWE Power AG und der Kreisstadt Bergheim wurde im Jahre 2008 abgeschlossen. Es handelt sich entgegen der Fragestellung nicht um eine Geheimvereinbarung sondern um einen Rahmen für Handlungsfelder und Maßnahmen, die in der Folge jeweils einzeln abzustimmen, zu entscheiden und zu vereinbaren waren. Eine Beteiligung von Ausschüssen und Rat erfolgte zu dem Zeitpunkt, zu dem sie geboten und erforderlich war.
• Gegenstand der Vereinbarung waren unterschiedliche Projekte und Themen, wie u.a. terra nova“ (Die Entwicklung des „Speedways“), die Vermarktung des Gewerbeparks Bergheim, die Wohnbaulandentwicklung (Blumenstraße / Heerstraße) und weitere innovative Projekte wie z.B. die Biogasanlage in Paffendorf.
• Hierzu gab es grundsätzlich jährlich Abstimmungsgespräche zum Sachstand zwischen der Kreisstadt Bergheim und der RWE Power AG. Hieraus ergaben sich je nach Besprechungsgegenstand unterschiedliche Handlungserfordernisse, die aber nur im Einzelfall zu protokollieren waren.
Zu den Vereinbarungen zwischen der Stadt Kerpen und der RWE Power AG liegen der Kreisstadt Bergheim keine Unterlagen vor.#