Antrag zum TOP 3 SoFiLi - Maßnahmen zur Herstellung von bezahlbarem Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum sichern – Bestand erhalten, Neubau sozial steuern

Neubau ja – aber mit klaren sozialen Leitplanken

Beschlussvorlage der Stadt

Neue Baugebiete bieten die Chance, das Wohnungsangebot strukturell weiterzuentwickeln. Wir wollen deshalb:

  • Einen erheblichen Anteil an Geschosswohnungsbau in neuen Baugebieten – als Orientierungsgröße etwa 50 % der entstehenden Wohneinheiten  .

  • Im Regelfall mindestens 25 % öffentlich geförderten oder preisgedämpften Wohnraum, verankert über städtebauliche Vereinbarungen  .

  • Eine fortlaufende Prüfung, ob der Anteil geförderter Wohnungen – je nach Förderkulisse – weiter erhöht werden kann  .

Warum das notwendig ist, zeigt der Blick auf die Mieten:

Die aktuell kalkulierte Kaltmiete im Neubau liegt bei mindestens 15,00 €/m²  .

Demgegenüber liegt die Kaltmiete bei öffentlich geförderten Wohnungen in Bergheim (Mietniveau M4) zwischen 7,25 und 8,40 €/m²  .

Der Unterschied ist erheblich – und für viele Haushalte entscheidend.

Unser Ziel

Wir wollen, dass neues Planungsrecht nicht automatisch zu weiter steigenden Mieten führt. Wenn die Stadt zusätzliche Bauflächen ausweist oder Planungsrecht erweitert, muss gleichzeitig ein verbindlicher Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums geleistet werden.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich wirtschaftliche Rahmenbedingungen, damit Bauvorhaben weiterhin realisierbar bleiben  . Aber klar ist auch: Ohne verbindliche Quoten und regelmäßige Evaluation wird der Verlust an Sozialwohnungen nicht aufgehalten.

Bezahlbarer Wohnraum ist keine Nebenfrage – er ist eine soziale Infrastrukturfrage für Bergheim