Am Montag sollte der Rat der Kreisstadt Bergheim über das geplante Bauvorhaben „Christusquartier“ an der Aachener Straße in Zieverich entscheiden. Das Projekt mit ursprünglich 27 Wohneinheiten sollte im sogenannten „Bauturbo“-Verfahren nach § 36a BauGB behandelt werden – einem beschleunigten Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan ermöglicht.
Bereits im Vorfeld hatten wir Grünen erhebliche Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung geäußert und am Montagvormittag einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage eingereicht. Aus unserer Sicht waren zentrale Fragen weiterhin ungeklärt. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen an den Hochwasserschutz, da Teile des Vorhabens im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Erft liegen. Auch die geplante Tiefgarage, der notwendige Retentionsraumausgleich sowie die umfangreichen Abweichungen vom geltenden Bebauungsplan warfen aus unserer Sicht erhebliche fachliche und städtebauliche Fragen auf.
Hinzu kam für uns ein weiterer entscheidender Punkt: Es fehlte ein verbindliches Konzept zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Gerade wenn Projekte durch beschleunigte Verfahren und weitreichende Befreiungen ermöglicht werden, braucht es aus unserer Sicht auch einen klaren sozialen Mehrwert für die Stadtgesellschaft.
Noch vor Beginn der Ratssitzung wurde der Tagesordnungspunkt jedoch kurzfristig zurückgezogen. Die Evangelische Trinitatisgemeinde teilte mit, dass die Bauvoranfrage zunächst zurückgenommen werde. Hintergrund seien unter anderem die Anforderungen an den Hochwasserschutz sowie die wirtschaftliche Gesamtsituation der Kirchengemeinde. Das Projekt solle nun planerisch überarbeitet und in kleinerem Umfang weiterentwickelt werden.
Wir begrüßen, dass die offenen Fragen nun offenbar noch einmal gründlich geprüft werden sollen. Für uns bleibt klar: Bergheim braucht dringend zusätzlichen Wohnraum. Gleichzeitig müssen Stadtentwicklung, Hochwasserschutz, soziale Verantwortung und eine nachvollziehbare Planung gemeinsam gedacht werden. Beschleunigte Verfahren dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Abwägungen oder öffentliche Interessen in den Hintergrund geraten.
Wir werden die weitere Entwicklung des Projekts konstruktiv und kritisch begleiten.
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