1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialwohnungen in Bergheim seit 2000 entwickelt?
Bitte Anzahl und prozentuale Entwicklung (Veränderung bei der Anzahl der Sozialwohnungen im Verhältnis zu der Gesamtzahl) nennen.

Aufgrund ausgelaufener Fälle und der Überschreitung der Aktenverwahrungsfrist von 10 Jahren gibt es in der Verwaltung nur im Hinblick auf die letzten 10 Jahre eine gesicherte Datenbasis für die Anzahl öffentlich geförderten Mietwohnraum im Bergheimer Stadtgebiet. Für den Zeitraum vor 2013 stehen daher keine gesicherten Zahlen mehr zur Verfügung.

Zur Frage nach dem jährlichen Gesamtbestand an Mietwohnungen im Bergheimer Stadtgebiet kann das „Bergheim Wohnungsmarktprofil 2022“, herausgegeben von der NRW-Bank (als aktuellste Ausgabe erhältlich durch wohnungsmarktbeobachtung@nrwbank.de), herangezogen werden: danach existierte in Bergheim 2021 insgesamt ein Wohnungsbestand von 29.264 Wohnungen und der Wohnungsbestand insgesamt ist in den letzten 10 Jahren davor um 4.9% gewachsen (S. 4), während der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen zurückging.

Entwicklung des öffentliche geförderten Wohnungsbaus seit 2013

20132.06220181.988
20142.02920192.027
20152.02720201.891
20162.01920211.804
20171.98820221.701

Abb 1.2: Anzahl der preisgebundenen und frei finanzierten Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen

Im Wohnungsmarktprofil der NRW-Bank ist auch das Verhältnis der preisgebundenen und der frei finanzierten Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen dargestellt.

Daten: IT:NRW, NRW.Bank Wohnraumförderung


2. Welche Entwicklung erwartet die Verwaltung bei der Anzahl an Sozialwohnungen in Bergheim bis 2030 bzw. wie viele Wohnungen fallen bis 2030 aus der Sozialbindung?

Infolge Auslaufens der Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung der Förderdarlehen scheidet nachfolgende Anzahl von Wohnungen aus der öffentlichen Bindung bis 2030 aus:

Nachwirkungsfrist bis 31.12.20230 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.202424 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.202519 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.20262 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.2027464 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.20282 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.202973 Wohnungen
Nachwirkungsfrist bis 31.12.203039 Wohnungen
---------------------------------------------------------------
Summe: 623 Wohnungen

Ein reguläres Auslaufen der Förderfristen für öffentlich geförderte Mietwohnungen ohne Nachwirkungsfrist ist nicht erkennbar. Ebenso ist eine Wiederaufnahme der Investitionstätigkeit auf dem Markt nicht abschätzbar.


3. Gibt es neue Bauprojekte im Bereich soziales Wohnen?
Bitte Projekte und Jahreszahl nennen.

Weder liegen derzeit konkrete Anfragen der Verwaltung hierzu vor, noch erlaubt es die Marktlage, mit Aussicht auf Erfolg den Bau von Sozialwohnungen zu bewerben. Neben der allgemeinen Lage auf dem Bausektor, die derzeit geprägt ist von Teuerung, steigenden Zinsen, Materialmangel, neuen Umweltauflagen, Personalknappheit und – daraus resultierend der Zurückstellung Aufgabe von Bauprojekten im Allgemeinen, spielt auch die Tatsache eine Rolle, dass die Mietobergrenze für den Neubau geförderten Wohnraums in Bergheim (und allen Kommunen der M 3- Klasse) derzeit bei 6,00 €/qm liegt, also bei weit weniger als der Hälfte des auf dem Markt zu erzielenden Quadratmeterpreises für die Vermietung bei Neubauten und daher das Förderprogramm die wirtschaftlichen Nachteile beim Bau von Sozialwohnungen für den Investor nicht ausgleichen kann.

Zudem liegt Bergheim beim bereits vorhandenen Anteil des preisgebundenen Wohnraums an allen Wohnungen über dem Landes- und Kreisdurchschnitt (während 2021 im Landesdurchschnitt der Anteil des geförderten Wohnraumes an allen Wohnungen 4,8% betrug, waren es auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises 3,7%, in Bergheim jedoch 6,1%, eig. Berechnung auf Grundlage der Angaben der NRW-Bank). Die Errichtung von Sozialwohnungen für ältere Menschen ab 65 Jahren wird von der Verwaltung aufgrund des im Kreispflegeplan ausgewiesenen Bedarfs an seniorengerechtem betreutem Wohnen bei Investoren beworben – in den vergangenen Jahren ausnahmslos ohne Erfolg.

Nach Auskunft des für die Bewilligung von Fördermitteln zuständigen Amtes für Wohnungswesen beim Rhein-Erft-Kreis vom 25.09.2023 wurde seit dem Jahr 2017 kein preisgebundener Mietwohnungsbau im Stadtgebiet der Stadt Bergheim mehr gefördert.

Das letzte öffentlich geförderte Bauvorhaben war im Jahr 2016 das Wohnhaus "Am Jobberath 31" in Bergheim-Mitte (21 Wohnungen für die Zielgruppe "ältere Menschen/Senioren").

Es liegen nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises auch aktuell keine weiteren Förderanträge für die Erstellung preisgebundenen Mietwohnraums für das Stadtgebiet Bergheim vor.


5. Wie viele Wohnungen wurden am Berliner Ring durch den Abriss der großen Immobilie aus dem Markt genommen?

6. Wie viele Wohnungen wurden durch den Abriss des Hochhauses an der Albrecht-Dürer-Allee aus dem Markt genommen?

Keine. Die in den abgerissenen Objekten im ehemaligen Berliner Ring 41-45 und in der Albrecht-Dürer-Allee 6 vor Erwerb durch die Kreisstadt Bergheim noch bewohnten Mietwohnungen befanden sich in Gebäuden, die aufgrund ihres Gesamtzustandes wirtschaftlich nicht mehr betrieben und regulär vermietet werden konnten und – wie die bereits zahlreichen bzw. mehrheitlich leerstehenden Nachbarwohnungen zeigten – ohnehin absehbar der vollständigen Unbewohnbarkeit anheimgefallen wären. Eine Investition zur Ertüchtigung der jeweiligen Gebäude war ebenfalls wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Wohnungen standen daher schon vor dem Abriss faktisch dem Markt nicht mehr zur Verfügung.

Quelle: Ratsinformationssystem | Kreisstadt Bergheim (kdvz-frechen.de)