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26.02.2024
Anfrage durch Lara Gabriel
1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Investor für das geplante Baugebiet „Im Euel“ und Microsoft oder handelt es sich bei dem Investor für das genannte Baugebiet um Microsoft, beziehungsweise ein durch Microsoft beauftragtes Planungsbüro?
Antwort der Verwaltung:
Einen Zusammenhang zwischen dem Investor für das geplante Baugebiet „Im Euel" und Microsoft gibt es nicht. Es handelt sich beim Investor des Baugebietes „Im Euel“ nicht um Microsoft und auch nicht um ein durch Microsoft beauftragtes Planungsbüro.
2. Aus den Prüfungen der Gebit-Münster ergibt sich der zusätzliche Bedarf einer weiterführenden Schule, kann diese in Niederaußem realisiert werden und wenn ja, welche Grundstücke eignen sich potentiell für eine neue Weiterführende Schule (Gymnasium oder Gesamtschule) auf dem Stadtgebiet, insbesondere Niederaußem?
Aufgrund des von der Gebit Münster erstellten Entwurfs des Schulentwicklungsplans der Sekundarstufe hat der AfBSK in seiner Sitzung am 19.09.2023 (siehe Vorlage-Nr. 355/2023) einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der AfBSK bittet die Verwaltung als Grundlage zur Entscheidung bzw. zur Auswahl über die Handlungsoptionen „Schulneubau“ gegenüber „Erhalt Status Quo zzgl. gezielter Anbauten an einzelnen Standorten“ folgendes zu prüfen bzw. vorzubereiten und dem AK SEP vorzulegen:
1. Machbarkeitsstudien zum Ausbaupotential aller weiterführenden Schulen
2. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudien soll auch die Möglichkeit der Errichtung von Provisorien zur Lösung der Raumnot ohne Verbauung des dauerhaften Ausbaupotentials geprüft werden
3. Ermittlung weiterer Daten hinsichtlich der Herkunft der Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschule in Quadrath-Ichendorf sowie der Schulformempfehlung in Klasse 4
4. Ermittlung, ob entsprechend dem vorliegenden Antrag der Ortsbürgermeister vom 02.12.2022 in den nördlichen Stadtteilen (Sozialräume II und III) ein geeigneter Standort für einen – entsprechend der Bedarfe im Einzugsgebiet – ausreichenden Schulneubau zur Verfügung steht. Bezüglich der Schulform soll Rücksicht auf den Elternwillen genommen werden.
Diese umfangreichen Prüfungen und Datenermittlung werden zur Zeit von der Verwaltung durchgeführt. Welche Handlungsoption – Schulneubau oder Erhalt Status Quo zzgl. gezielter Anbauten an einzelnen Standorten – letztendlich zum Tragen kommt, wird auf politischer Ebene auf der Grundlage der Prüfungs- und Datenergebnisse zu entscheiden sein.
3. Sieht die Verwaltung den Bedarf mit Blick auf die Ansiedlung von Microsoft, sich um die Ansiedlung eines technischen Berufskollegs im Stadtgebiet zu bemühen?
4. Wo könnte im Stadtgebiet könnte ein neues Berufskolleg entstehen und gibt es dazu bereits Abstimmungen mit Kreis und Bezirksregierung?
Aufgrund ihrer inhaltlichen Kausalität werden die beiden Fragen 3 und 4 zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Gemäß § 78 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger der Berufskollegs. Schulträger für die Berufskollegs ist somit der Rhein-Erft-Kreis. Gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW ist der Rhein-Erft-Kreis verpflichtet für seinen Zuständigkeitsbereich, also die Berufskollegs, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Es liegt somit in der Zuständigkeit des Kreises Bedarfe zu ermitteln, zu prognostizieren und zu bewerten. Bisher hat es noch keinen Austausch zu dieser Thematik zwischen der Kreisstadt Bergheim und dem Rhein-ErftKreis gegeben.