Bauanträge, CO2-Preis, Anwerbung von neuen Mitarbeitenden und Agiles Arbeiten

26.02.2024 

Anfrage durch Alexander Milak

Wie viele Bauanträge zum Bauen von Wohnungen wurden zwischen 2018 und 2024 in Bergheim für die
Gebiete: Bergheim-Innenstadt, Quadrath-lchendorf und Kenten eingereicht?

Unterscheiden Sie bitte zwischen Bauanträgen für Ein- und von Mehrfamilienhäuser.

Sachstand:
Der jüngst beschlossene EU-ETS für Brennstoffe (EU-ETS 2) löst 2027 den nEHS ab. Im Übergang auf den EU-ETS 2 sind deutlich steigende C02-Preise möglich und erwartbar. Im Gegensatz zum nEHS verfügt der EU-ETS 2 über feste Emissionsobergrenzen (Cap). Der CO 2-Preis bildet sich daher ab 2027 als Knappheitspreis am Markt. Damit ist eine klimapolitische Zeitenwende verbunden, denn der EU-ETS 2 wird die europäischen Minderungsziele im Gebäude- und Verkehrsbereich erstmals effektiv absichern. Die CO2-Preise werden sich ab 2027 im Zusammenwirken mit den sektorspezifischen Instrumenten und Maßnahmen bilden: je schwächer der klimapolitische Instrumenten-Mix, desto höher die CO2-Preise und umgekehrt. Der CO2- Preis ist damit aus heutiger Perspektive unsicher. Der Minderungsdruck im Gebäudesektor und im Straßenverkehr ist in Deutschland und auch EU-weit aber enorm. Das Minderungsziel im EU-ETS 2 liegt für 2030 bei 42 % ggü. 2005. Bis 2021 lag die Minderung in der EU hingegen erst bei rund 13 % - damit muss sich die bisherige Minderungsgeschwindigkeit bis 2030 vervierfachen. Dies unterstreicht zunächst den Bedarf für eine konsequente Stärkung und Schaffung flankierender Instrumente in diesen Sektoren. Aufgrund des ambitionierten Caps und im Zweifel nur moderat ausgestalteter ordnungsrechtlicher Instrumente können sich ab 2027 auch unter Berücksichtigung der für den EU-ETS 2 vereinbarten preisdämpfenden Maßnahmen deutlich und sprunghaft steigende CO2-Preise auf dreistelligem Niveau einstellen (u.a. MCC 20231). Im EU-ETS 1 hat der CO2-Preis bereits im laufenden Jahr die Marke von 100 Euro/t erreicht.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/co2-preis im gebaeude- und verkehrsbereich effektiv und sozialvertraeglich gestalten barrierefrei.pdf

Sachstand:
Die Preisbildung erfolgt ab 2027 frei am Markt. Prognosen über die Höhe der C02-Preise in Emissionshandelssystemen sind mit hohen Unsicherheiten belastet. Und so weisen Untersuchungen hierzu auch eine erhebliche Spannbreite zwischen 48 Euro/t CO23 und bis zu 300 Euro/t C02 auf.4 Die tatsächlichen Preise werden maßgeblich von der Nachfrage abhängen. Ein entscheidender Faktor wird daher- sein, in welchem Umfang die Emissionen bis 2027 sinken.
Quelle: https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2023/2023-26 DE BEH ETS 11/A-EW 311 BEH ETS II WEB.pdf

Antwort der Verwaltung:

Die Ermittlung der Anzahl an Bauanträge mit der erbetenen Unterscheidung stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar, kann in der Kürze der Zeit nicht durchgeführt und somit nicht derzeit angegeben werden. Für die Ermittlung dieser Anzahl müssen ca. 6.000 Vorgänge in der Software ProBauG einzeln ausgewertet. Teilweise müssen Vorgänge durch Einsicht in die jeweilige Bauakte geprüft werden, da diese Vorgänge bei der Umstellung der Software von ProSozBau auf ProBauG nicht überführt wurden.

Ist der Verwaltung der Sachstand bekannt, dass ab 2027 die CO2-Preisentwicklung höchst unsicher ist und dass der Preises deutlich über unserem derzeitigen liegen wird? Derzeit befindet sich der C02-Preis bei 45 Euro. Es wird teilweise mit einem C02-Preis von 300 Euro gerechnet. Berücksichtigen Sie dieses Preis- und Kostenrisiko bei Ihrem Handeln im Bezug auf Sanierung und Bau von Gebäuden, bei der Neuanschaffungen von Kraftwagen (PKW und LKW) und bei der Erwägung beim Bau von Solar- oder Windkraftanlagen? Wenn ja, in wie fern berücksichtigen Sie es und wenn nein, wieso nicht?

Antwort der Verwaltung:

Die Frage 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Im Hinblick auf die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger ist mit steigenden Energiekosten zu rechnen, die energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien rentabler machen können. Das vom Rat der Stadt am 27.09.2021 beschlossene Klimaschutzkonzept sieht zur Reduzierung der CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften verschiedene Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vor, die in Abhängigkeit von Priorität und Ressourcenverfügbarkeit schrittweise umgesetzt werden. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird zudem sichergestellt, dass der Gebäudebestand, der Fuhrpark und das betriebliche Mobilitätsmanagement in der Verwaltung den zukünftigen Nutzungsanforderungen entsprechen und die Energieverbräuche minimiert werden. Bei Bauprojekten, wie auch bei anderen kommunalen Vorhaben, wird im Rahmen der projektbezogenen Kostenermittlung dieses Preis- und Kostenrisiko berücksichtigt, sobald dieses Risiko erkennbar ist und haushalterisch belastbar angegeben werden kann.

Wie werden neue Mitarbeiter:innen für die Verwaltung und grundsätzlich für öffentliche Aufgaben angeworben? Bieten Sie ihnen Zusatzleistungen, unabhängig vom Gehalt an? Wenn ja, welche? Gedankt die Stadt durch Wohnungsvermietungen an Mitarbeiter:innen ihre Attraktivität als Arbeitsgeber zu erhöhen und um Fluktuation zu verringern?

Antwort der Verwaltung:

Die Personalakquise bei der Kreisstadt Bergheim erfolgt je nach Berufsbild bedarfsorientiert. Grundsätzlich werden neue Mitarbeitende über Stellenausschreibungen angeworben, die über die städtische Homepage, soziale Medien und verschiedene Stellenportale, wie z. B. Stellenmarkt NRW, Indeed, Interamt, Deutsches Architektenblatt, Grüne Profis etc. veröffentlicht werden. Darüber hinaus bildet die Stadt Bergheim in den verschiedensten Berufsbildern selbst aus, mit dem Ziel, die Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung zu übernehmen und ist auf Messen und Ausbildungsbörsen als Arbeitgeberin vertreten. Einer der wichtigsten „Werbeträger“ sind jedoch die eigenen Mitarbeitenden, die durch Mund-zu-Mund-Propaganda potenzielle neue Mitarbeitende anwerben.

Allen Mitarbeitenden der Stadt Bergheim werden diverse Zusatzleistungen angeboten. Hierunter fallen z. B. die betriebliche Zusatzversorgung (Betriebsrente), Vermögenswirksame Leistungen, eine vergünstigte Fitnessstudiomitgliedschaft, kostenlose Rückenschule auf Arbeitszeit, bezuschusste Massagen auf Arbeitszeit, Mitarbeiterdarlehen, Arbeitsflexibilisierung im Rahmen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und viele Vergünstigungen über das Online-Portal „bergheim.mitarbeitervorteile.de“. Darüber hinaus werden diverse Zusatzleistungen aus dem Personalentwicklungskonzept, wie z. B. die finanzielle Unterstützung eines berufsbezogenen Studiums, die Auszahlung von Prämien bei erfolgreicher Mitarbeitendenakquise etc. dem betroffenen Personenkreis angeboten.

Das Kombi-Modell „Job + Wohnung“ als „Mitarbeitermagnet“ wurde bislang aus diversen Gründen noch nicht in Erwägung gezogen und könnte mit den vorhandenen Ressourcen nicht gestemmt werden. Im Hinblick auf die haushalterische Situation sollte diese Möglichkeit im Hinblick auf Kosten / Nutzen kritisch betrachtet werden, zumal eine Wohnungsvermietung wiederum eine „freiwillige Aufgabe“ wäre. Aus Sicht der Verwaltung kann die Mitarbeitendenfindung durch ein städtisches Wohnungsangebot vielleicht gestärkt werden, die Fluktuation jedoch nicht verringert werden.

Weitere Maßnahmen zur weiteren Attraktivierung der Stadt Bergheim als Arbeitgeberin werden sukzessive und nach den Bedürfnissen des sich verändernden Arbeitsmarktes umgesetzt.

Was versteht die Stadt unter dem Thema agiles Arbeiten? Bieten Sie agiles Arbeiten an?

Antwort der Verwaltung:

Der Begriff der Agilität ist allgegenwärtig, stellt jedoch insbesondere in der öffentlichen Verwaltung kein Allheilmittel dar. Die öffentliche Verwaltung hat in erster Linie die ihr zugeordneten Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Ordnungs- und Abgabenverwaltung unter der Einhaltung grundlegender Prinzipien rechtmäßig zu erfüllen. Organisationseinheiten und deren Mitarbeitende, die die daraus resultierende Tätigkeiten effizient und fehlerfrei erledigen, sind daher wichtig. Diese Aufgaben eignen sich nur bedingt zur Umsetzung agiler Methoden.

Agiles Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung ist dann sinnvoll, wenn Ziel und Weg unklar sind. In einer solchen Situation sieht man sich typischerweise mit laufend ändernden Anforderungen konfrontiert. Hier zu nennen sind z. B. die Corona-Pandemie, Energiekrise, Hochwasser- und Starkregensituationen aber auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die ein Zusammenwirken verschiedener Akteure auf unterschiedlichen Ebenen erfordern bzw. erfordert haben.

Im öffentlichen Dienst treten meist Aufgaben und Projekte verschiedenen Typs auf, wodurch beide Arbeitsweisen – die klassisch-lineare und die agile- notwendig sind. Diese sog. „Beidhändigkeit“ beschreibt treffend die heutigen Anforderungen an die öffentliche Verwaltung.

Ohne es offiziell als „agiles Arbeiten“ zu benennen, werden bei der Kreisstadt Bergheim in der Praxis diverse Einzelprojekte durch interdisziplinär zusammengestellte Umsetzungsteams effizient und innovativ bearbeitet. Hierzu werden oftmals Projektaufträge durch den Verwaltungsvorstand erteilt, die Art und Weise der Zielerreichung bleibt jedoch dem Umsetzungsteam überlassen. Dabei wird das Denken in Zuständigkeiten aufgebrochen, wobei die jeweiligen Fachlichkeiten der Teambeteiligten nach wie vor beachtet werden. In der Fachsprache für agiles Arbeiten würde man hierbei über die Anwendung der agilen Projektmanagement-Methode „Scrum“ sprechen.

Zusammenfassend lässt sich für die Kreisstadt Bergheim feststellen, dass es nicht das groß angelegte Transformationsprojekt braucht, um mehr Effizienz und eine höhere Zufriedenheit von Mitarbeitenden und Bürger*innen zu erreichen. Schon kleine Maßnahmen, wie den Einsatz agiler Methoden in ausgewählten Projekten, unter Beachtung der Kompetenzen der Führungskraft, der Mitarbeitenden und dem Aufgabenbereich, führen zu dem gewünschten Erfolg agiler Arbeit.

 

Quelle: https://ratsinfo.bergheim.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZlcLXjd8SlYcsoYycZpO116iqMfkGgEnVZwCXOcMQse/schriftliche_Anfrage_108-2024_1._Nachtrag.pdf