Sachstand Feuerwehr Paffendorf/Glesch

26.02.2024

Anfrage durch Lara Gabriel

1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Projekt Neubau Feuerwehr Paffendorf/Glesch?

Antwort der Verwaltung:

Aktuell läuft noch das Prozedere der Schaffung von Baurecht für dieses Gebiet, welches vom damaligen Gutachter/Ersteller des Brandschutzbedarfsplanes als bester Standort festgelegt wurde. Da für diesen Bereich noch kein Baurecht bestand, musste dieser langwierige Prozess zunächst angestoßen werden. Dies konnte aber erst erfolgen, als die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen waren und der entsprechende Vertrag unterschrieben war.

Das B-Planverfahren mit der Nr. 296/Gl „Feuerwehrgerätehaus Glesch & Paffendorf“ und die 152. Änderung des Flächennutzungsplans (Landwirtschaftliche Fläche soll in Gemeinbedarfsfläche geändert werden) befindet sich im Verfahrensstand nach der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB. Die Frühzeitige Unterrichtung (B-Plan, FNP-Änderung) fand vom 18.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 statt. Es sind in diesem Zeitraum die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für beide Verfahren in der Abteilung Stadtplanung eingegangen.

Da jedoch seitens des Rhein-Erft-Kreises – Amt für Straßenbau u. Verkehr - eine Vergrößerung des Kreisverkehrs vorgesehen ist, muss die Planung dementsprechend – u. a. in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis – angepasst werden.

Folgende Untersuchungen sind beauftragt und werden derzeit durchgeführt:

  • Archäologische, qualifizierte Prospektion
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Baugrund- und versickerungstechnisches Gutachten
  • Verkehrsgutachten.

Zudem steht noch die Artenschutzrechtliche Prüfung I und der landschaftspflegerische Fachbeitrag des Kölner Büros für Faunistik aus.

Parallel läuft derzeit durch die Feuerwehr die Aufstellung eines Raumbuches/Flächenplanes. Sobald alle vorplanerischen Tätigkeiten abgeschlossen sind, wird mit der konkreten Baumaßnahme begonnen

2. Findet ein Architekturwettbewerb im Rahmen des Projektes statt?

Antwort der Verwaltung:

Hierzu wird erst im Rahmen der Bauplanung entschieden.

3. Wieviel Geld hat uns die Pacht an den Grundstückseigentümer bisher gekostet?

Antwort der Verwaltung:

Im Zeitraum vom 02.09.2022 bis 31.07.2024 sind insgesamt 44.174,79 Euro an Erbbauzins gezahlt worden. Der Eigentümer hat die Fläche lediglich im Rahmen eines Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt. Ein Verkauf wurde seinerzeit nicht in Aussicht gestellt.

4. Wieviel Geld wird uns die Pacht an den Eigentümer noch kosten, ehe es zum ersten Spatenstich kommt? 

Antwort der Verwaltung:

Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes beläuft sich die Zahlung auf 23.100 € jährlich. Anschließend beträgt der jährliche Erbbauzins 29.400 €.

 

Quelle: https://ratsinfo.bergheim.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdaZxXju8lgGVdT5zZo6Fn3pQRYcO8qmTb9CX_Xpggg-/schriftliche_Anfrage_106-2024_1._Nachtrag.pdf



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