Verbesserung der Einbindung von Schulleitungen im Falle von Baumaßnahmen an Bergheimer Schulen

24.02.2024

Anfrage durch Lara Gabriel

1. Welche Maßnahmen und Anweisungen hat der Bürgermeister unternommen, um dem Wunsch der Schulen zu entsprechen?

Antwort der Verwaltung:

In der Ratssitzung am 21.06.2021 wurde der Schulentwicklungsplan mit den dort genannten Schulerweiterungen/Neubauten inklusive der temporär notwendigen Containerprovisorien beschlossen. Der Verabschiedung des Schulentwicklungsplans ist ein Beteiligungsverfahren, u.a. der Schulen, vorausgegangen. So wurde in allen Schulkonferenzen über die künftigen Maßnahmen inklusive der Provisorien unter zu Grunde Legung der Prognosen ausführlich berichtet.

Bei der Schaffung der Schulerweiterungen und bei der Aufstellung der Containerprovisorien ist die erforderliche Fläche (Mensa, Multifunktionsflächen, Verwaltung, etc.) nach den maßgeblichen Raumprogrammen unter Beachtung der notwendigen Schulhoffläche zu berücksichtigen. Auch die Baustraße und die Baustelleinrichtung müssen hierbei Berücksichtigung finden.

An allen Standorten wurden daher zur Durchführbarkeit der Erweiterung Konzeptstudien durch ein Architekturbüro erstellt.

Den Schulleitungen, der für die Erweiterung vorgesehenen Standorte, wurden die durch das beauftragte Architekturbüro erstellten Konzeptstudien bereits vorgestellt. Ziel ist es dabei u.a., die bereits vorhandenen Außenspielflächen mit den Spielgeräten bei gleichzeitiger Unterbringung aller räumlichen und pädagogischen Anforderungen und bei Schaffung der Voraussetzungen einer 100 prozentigen OGS-Abdeckung, möglichst lange beizubehalten.

Hinsichtlich der Aufstellung von temporären Containerprovisorien zur Beschulung sind die Vorgaben des Baurechts zu beachten. Daneben haben die Containermodule genormte Maßen und müssen in diesem Zuge an das am Standort maßgebliche Baurecht angepasst werden. Dies hat auch Einfluss auf die Größe der Containerklassen. Bei den bereits aufgestellten und künftig noch aufzustellenden Containerprovisorien wurde daher für den jeweiligen Standort – unter Abwägung der verschiedenen Faktoren- das Optimum geschaffen. Auch war darauf zu achten, dass die künftigen Erweiterungen nicht durch die Containerprovisorien verhindert werden.

Bei der Inneneinrichtung wurden und werden alle Schulen beteiligt, auch kleinere Änderungen in der Innendarstellung (wie z.B. die Aufteilung der Toiletten) können Berücksichtigung finden.

Bei den Planungen der endgültigen Erweiterungsbauten bindet die Verwaltung die späteren Nutzer – hier also insbesondere die Schulleitungen – frühzeitig und engmaschig ein.

2. Wieso ist es im Zuge der Planung der Aufstellung von Containern an der Hermann-Gmeiner-Schule noch nicht zu einer solchen Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit gekommen?

Antwort der Verwaltung:

Es wurde frühzeitig – auch im Rahmen der Vorstellung der Konzeptstudien durch das Architekturbüro und die Schulverwaltung – bekannt gegeben, dass der Standort mit insgesamt 9 Containerklassen, sowie einer Toilettenanlage in zweigeschossiger Bauweise ausgestattet wird.

Die Nutzung dieser Containerklassenräume ist zur Beschulung der weiteren Eingangsklasse, die der Standort voraussichtlich in den nächsten Jahren aufnehmen wird und zum Leerzug des Hauptgebäudes im Rahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten dieses Bestandsgebäudes notwendig. Alle weiteren benötigten Räume können im Bestand und anschließend in der vorgesehenen Erweiterung abgebildet werden. Mit Fertigstellung der Erweiterung und der Herrichtung des Bestandsgebäudes wird die Containeranlage zurückgebaut.

Wie unter Frage 1 dargestellt, gab es bei der Planung der Containeranlage hinsichtlich Raumanordnung und – größe keine Variationsmöglichkeiten, so dass hier keine über das Dargestellte hinausgehende Beteiligung erfolgen konnte. Es wird aber eine Beteiligung der Schulleitung bei der Inneneinrichtung und hinsichtlich der Toilettenanlage des Containerprovisoriums erfolgen

3. Wie wird die Verwaltung eine Verbesserung der Kommunikation, Einbindung und Zusammenarbeit mit den Schulen künftig sicherstellen?

Antwort der Verwaltung:

Die Schulen werden über die künftigen Schritte informiert, d.h. dass auch die jeweiligen Eltern im Rahmen der Schulkonferenz oder in Form von Elternabenden informiert werden. Zudem wird wie unter Frage 1 und 2 dargestellt, in allen Endausbauten eine engmaschige Einbindung der Schulleitungen bereits in der Planungsphase erfolgen.

 

Quelle: https://ratsinfo.bergheim.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXr8OwZyGkMe7wAnX7Xtlf-L9kKyidZBa476ngE4p0Z0/schriftliche_Anfrage_104-2024_1._Nachtrag.pdf



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