Aktuelles

Lärmaktionsplan - Änderungsantrag der Grünen Fraktion

10.06.24 –

In der Klimaausschusssitzung vom 05.06.2024 hat die Grüne Fraktion im Bergheimer Stadtrat den folgenden geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

1. Der als Anlage beigefügte Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Kreisstadt Bergheim wird beschlossen.

 2. Der Rat der Kreisstadt Bergheim nimmt die im Lärmaktionsplan ermittelten lärmbelasteten Streckenabschnitte zur Kenntnis. Eine direkte Umsetzung der Maßnahmen ist nicht möglich, da die dem Lärmaktionsplan zugrundeliegenden Berechnungsverfahren nicht maßgeblich für die lärmtechnische Beurteilung von Bundes, Landesund Kreisstraßen sind und dementsprechend keine Rechtswirksamkeit entfalten.

 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von Tempo-30-Bereichen und anderen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung an den ermittelten Hotspots zu erarbeiten und einzuleiten. Um eine Rechtswirkung der Maßnahmen zu erreichen, müssen die ermittelten Hotspots unter anderem im Zuge einer weiteren schalltechnischen Untersuchung nach den gültigen Richtlinien bewertet werden.

 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von Tempo-30-Bereichen und anderen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung an Landes- und Kreisstraßen, welche nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe waren, zu erarbeiten und einzuleiten. Um eine Rechtswirkung der Maßnahmen zu erreichen, müssen auch diese Straßen unter anderem im Zuge einer weiteren schalltechnischen Untersuchung nach den gültigen Richtlinien bewertet werden.

 5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die notwendigen schalltechnischen Untersuchungen entsprechend ausreichende Mittel in den nächsten Haushalt einzusetzen.

Die Finanzierung wäre besonders wichtig gewesen, wenn man nicht weiter nur Lippenbekenntnisse formulieren will. 

Denn trotz der alten Erkenntnis aus dem Lärmaktionsplan Stufe 2 aus 2017, dass Tempo 30 die günstigste und effekivste Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelstung der Anwohner darstellt, werden uns 7 Jahre später die gleichen Ausflüchte vorgetragen, weshalb man nichts machen kann. Die anderen (Straßen NRW und Erftkreis) wollen halt nicht.

Dabei schreibt die Verwaltung selber in den Beschlußvorschlag: "Um eine Rechtswirkung der Maßnahmen zu erreichen, müssen die ermittelten Hotspots unter anderem im Zuge einer weiteren schalltechnischen Untersuchung nach den gültigen Richtlinien bewertet werden." Doch an der Konsequenz, die sich daraus ergibt, nämlich die notwendigen schalltechnischen Untersuchungen auch zu finanzieren, hapert es. Wohl aus vorrauseilendem Gehorsam, weil man weiß, dass die CDU andere Schwerpunkte hat. Zum Beispiel den Bau eines Pumptracks für 135.000 € im Sportzentrum Bergheim (TOP 6 Sofili am 11.6.).

Dagegen haben wir gar nichts. Doch ob so eine Einrichtung wichtiger sein darf, als der Schutz vieler Straßenanwohner vor Lärm, darf keine Überlegung wert sein. Vor Allem, wenn seit Jahren eindeutige Beschlüsse zu Tempo 30 bestehen. Aber nicht einmal auf den Stadteigenen Straßen, wo wir selber anordnen können, wurde der Beschluß des Rates ausgeführt.

Die CDU und ihr Bürgermeister legen eben besonderen Wert auf ihre Klientelpolitik.

Heute fand der Bürgermeister den Lärmaktionsplan noch nicht einmal wichtig genug, ihn von den Gutachtern in einem Vortrag erläutern zu lassen. Wozu auch?

Sitzungsunterlagen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität

 

Aktuelle Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.