Aktuelles

Bergheim hat eine neue Internetseite

07.06.24 –

Die neue Homepage der Stadt Bergheim ist schön bunt. Mit vielen großen Bildern. Aber wichtige Inhalte fehlen: Es gibt kein Telefonbuch! Bürger können unter ""Kontakt" den Anfangsbuchstaben eines Mitarbeiters eingeben. Aber was nützt das, wenn man gar nicht weiß, wer zuständig ist?! Findet man "Aufbau der Verwaltung", stellt man fest, dass bei vielen Mitarbeitenden kein Sachgebiet steht. Was machen die??

Es wird den Bürgern schwerer gemacht, die richtigen Sachbearbeiter zu finden. Hat das System?!

Schon gewusst?

Wie viel kostet uns eigentlich die Darstellung des Bürgermeisters, der Verwaltung und der Stadt in der Öffentlichkeit? Sprich, die Homepage, ein neues Logo oder der Umfang an Informationen, die den Bürger:innen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Was steckt eigentlich so drin im Produktkonto Darstellung der Stadt in der Öffentlichkeit?

010.040 Darstellung der Stadt in der Öffentlichkeit

Organisation

Dezernat BM: Bürgermeister

Bürgermeister: Herr Mießeler, Tel.: 449

Fachbereich 1 "Rats- und Bürgermeisterbüro"

Fachbereichsleitung: Herr Robens, Tel.: 442

Politisches Gremium

Haupt-, Personal-, Wirtschaftsförderungs- und Strukturwandelausschuss

Link: https://ratsinfo.bergheim.de/gremien/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUPLTvZkFA9yi-y1ZoPQ47A

 

Verantwortliche:r

Abteilung 1.2: " Öffentlichkeitsarbeit, Bürgermitwirkung, Veranstaltungs- und Citymanagement"

Abteilungsleitung: Frau Conen-Gemmel, Tel.: 651

Beschreibung

Außendarstellung der Stadt und Kommunikation der städtischen Verwaltungsarbeit

Langfr. Ziele d. Prod.

- Schaffung eines Corporate Identity (CI) und Corporate Design (CD)

- Kommunikation des CI

- Erstellung und Herausgabe regelmäßiger und punktueller Informationsschriften (Broschüren, Flyer, etc.)

- Weiterentwicklung von Informationsangeboten und Erstellung neuer Angebote

- Recherchieren und Verfassen eigener Meldungen für die Medien

- Beratung und Unterstützung der Presseverantwortlichen der Fachbereiche

- Koordinierung der Öffentlichkeitsprodukte der Stadt

- Betreuung des Internetangebotes und soziale Medien

- Bürger.Mit.Wirkung

- Städtepartnerschaften: Fortführung der Partnerschaften mit den Städten Andenne und Chauny

Zielgruppe(n)

Bürgerinnen und Bürger, allgemeine Öffentlichkeit

Auftragsgrundlage

Grundgesetzlich verbürgter Rechtsanspruch des Bürgers auf umfassende Information und Unterrichtung in den öffentlichen

Angelegenheiten.

Dienstleistung für die Bürger, um ihnen komplizierte Sachverhalte zu erläutern, Meinungsbildungsprozesse zu begleiten und

Entscheidungswege transparent zu machen.

 

Die Abteilung sorgt dafür, dass Bürger:innen umfassend informiert sind, sich beteiligen können und städtische Entscheidungen nachvollziehen können. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Ihnen als Bürger das Recht gibt, sich über öffentliche Angelegenheiten zu informieren und mitzubestimmen.

Was Sie von Ihrer Stadt, Politik und Verwaltung erwarten können:

§ 9 Unterrichtung der Einwohner

  1. Information über wichtige Themen:
    • Der Stadtrat muss die Bürger über wichtige Angelegenheiten der Stadt informieren.
    • Diese Informationen sollen frühzeitig bekanntgegeben werden.
    • Der Stadtrat entscheidet, wie die Informationen weitergegeben werden (z.B. durch Zeitungen, öffentliche Aushänge, Briefe an alle Haushalte, spezielle Informationsveranstaltungen oder Bürgerversammlungen).
  2. Bürgerversammlungen:
    • Eine Bürgerversammlung soll stattfinden, wenn Planungen oder Vorhaben der Stadt die Stadtentwicklung stark beeinflussen oder große Auswirkungen auf die Bürger haben.
    • Diese Versammlungen können sich auf bestimmte Stadtgebiete beschränken.
  3. Organisation von Bürgerversammlungen:
    • Wenn der Stadtrat eine Bürgerversammlung beschließt, legt der Bürgermeister Zeit und Ort fest.
    • Die Bürger werden durch öffentliche Bekanntmachungen oder Flugblätter eingeladen und erhalten Informationen über das Thema der Versammlung.
    • Der Bürgermeister leitet die Versammlung und gibt den Bürgern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.
    • Es wird keine Entscheidung während der Versammlung getroffen.
    • Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung über den Verlauf der Bürgerversammlung informiert.

§ 20 Bürgermeisterin/Bürgermeister

  1. Verantwortung und Aufgaben des Bürgermeisters:
    • Die Aufgaben des Bürgermeisters richten sich nach den Gesetzen, Satzungen und Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse.
    • Der Bürgermeister muss sicherstellen, dass dem Stadtrat alle wichtigen Informationen vorgelegt werden, die zu dessen Zuständigkeit gehören.

§ 24 Unterrichtung der Öffentlichkeit

  1. Information der Öffentlichkeit:
    • Der Bürgermeister muss die Öffentlichkeit über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt informieren, soweit es möglich und unbedenklich ist.
    • Zeit und Ort der Sitzungen des Stadtrats sowie die Tagesordnung müssen öffentlich bekanntgegeben werden.

§ 25 Bekanntmachungen

  1. Öffentliche Bekanntmachungen:
    • Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bergheim, die gesetzlich vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises veröffentlicht.
    • Wenn eine Veröffentlichung im Amtsblatt aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvermeidbarer Ereignisse nicht möglich ist, erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf der Website der Stadt Bergheim (www.bergheim.de).
    • Sobald das Hindernis beseitigt ist, wird die Bekanntmachung im Amtsblatt nachgeholt.

Hier geht es zur Hauptsatzung der Stadt Bergheim:

https://www.bergheim.de/rathaus/rat-und-verwaltung/ortsrecht.php

Was kostet uns eigentlich der ganze Bums?

Im Plan für 2023_2024 ist zu lesen:

·  Einnahmen: Die ordentlichen Erträge liegen jährlich bei 400 (ab 2023).

·  Ausgaben: Die größten Kosten entstehen durch Personalaufwendungen, die von 51.382 (2021) auf 390.700 (2027) steigen. Weitere hohe Kostenpunkte sind Versorgungsaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

·  Defizit: Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen jedes Jahr, was zu einem wachsenden Defizit führt, das von -221.264 (2021) auf -603.100 (2027) steigt.

Wir geben in Zukunft jedes Jahr deutlich mehr Geld für die Information unserer Bürger:innen aus, welche Verbesserungswünsche haben Sie?

Es handelt sich bei den Zahlen jedoch um einen PLAN für 2023-2024, das Ergebnis der kommenden Haushalte, wird erst 2025 ff. vorliegen. Der Stadtrat verhandelt das Budget für 2025-2026 frühestens im Frühjahr 2025.

Im Jahr 2022 waren die Kosten und das Ergebnis des Produktkontos niedriger:

Ordentliche Erträge: 124,77 Euro (geplant waren 100,00 Euro)

·  Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf 231.024,94 Euro, was deutlich unter dem geplanten Betrag von 516.900,00 Euro liegt.

·  Hauptkostenpunkte waren Personalaufwendungen und Sach- und Dienstleistungen.

 

Wichtige Links:

https://www.bergheim.de/rathaus/finanzen.php

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